AGB's

1.: Der Tierhalter/Eigentümer versichert, das sein Tier gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und schutzgeimpft ist.
1.a.: Sollte eine Hündin in der Betreuungszeit läufig werden, wird für eine ungewollte Trächtigigkeit und dessen Wurf keine Haftung übernommen .
2.: Das Tier verbleibt über den gesamten Gassi/Betreuungszeitraum ausgenommen zu Gassi gängen oder Ausflügen, in den Räumlichkeiten des Tiersitters.
2.1.: Während der Betreuungszeit bleibt der Tierhalter/Eigentümer Tierhalter im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
3.: Durch das Tier verursachte Person oder Sachschäden während der Betreuung, gehen zu lasten des Tierhalters/Eigentümers bsw. dessen Versicherung.
4.: Die Bezahlung der jeweiligen Betreuung richtet sich nach den aktuellen Konditionen des Tiersitters.
5.: Hält der Tiersitter bei einer Betreuung über einen Tag hinaus aus seiner Sicht eine Tierarztliche Betreuung für notwendig, so willigt der Tierhalter/Eigentümer bereits jetzt schon darin ein, dass der Tiersitter das Tier im Auftrag des Tierhalters/Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt.
5.1.: Sollte das Tier so schwer erkranken, dass es eingeschläfert weerden muß so:
*liegt es im Ermessen eines vorraus vereinbarten Tierarztes, oder
*schließt der Tierhalter/Eigentümer eine
Einschläferung im Vorfeld ausdrücklich aus.
In jedem Fall einer Tierärztlichen Versorgung wird der Tierhalter/Eigentümer vorher informiert.
6.: Für Schäden, die das Tier während der vereinbarten Zeit erleiden könnte, übernimmt der Tiersitter keine Haftung. Die Haftung des Tiersitters wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
7.: Der Tierhalter/Eigentümer hat den Tiersitter über eventuelle Verhaltensstörung des zu betreuenden Tieres in Kenntnis zu setzen.
8.: Für Schaden die dem Tiersitter oder Dritten durch das Tier entstehen, haftet der Tierhalter/Eigentümer im vollem Umfang.
9.: Der Tiersitter verpflichtet sich, das Tier Art- und Verhaltensgerecht zu versorgen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmung zu beachten.