
1.: Der Tierhalter/Eigentümer
versichert, das sein Tier gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und
schutzgeimpft ist.
1.a.: Sollte eine Hündin in der Betreuungszeit läufig
werden, wird für eine ungewollte Trächtigigkeit und
dessen Wurf keine Haftung übernommen .
2.: Das Tier verbleibt über den gesamten
Gassi/Betreuungszeitraum ausgenommen zu Gassi gängen oder
Ausflügen, in den Räumlichkeiten des Tiersitters.
2.1.: Während der Betreuungszeit bleibt der
Tierhalter/Eigentümer Tierhalter im Sinne von § 833
BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
3.: Durch das Tier verursachte Person oder Sachschäden
während der Betreuung, gehen zu lasten des
Tierhalters/Eigentümers bsw. dessen Versicherung.
4.: Die Bezahlung der jeweiligen Betreuung richtet sich nach den
aktuellen Konditionen des Tiersitters.
5.: Hält der Tiersitter bei einer Betreuung über
einen Tag hinaus aus seiner Sicht eine Tierarztliche Betreuung
für notwendig, so willigt der Tierhalter/Eigentümer
bereits jetzt schon darin ein, dass der Tiersitter das Tier im Auftrag
des Tierhalters/Eigentümers auf dessen Rechnung in
tierärztliche Behandlung gibt.
5.1.: Sollte das Tier so schwer erkranken, dass es
eingeschläfert weerden muß so:
*liegt es im Ermessen eines vorraus vereinbarten Tierarztes, oder
*schließt der Tierhalter/Eigentümer eine
Einschläferung im Vorfeld ausdrücklich aus.
In jedem Fall einer Tierärztlichen Versorgung wird der
Tierhalter/Eigentümer vorher informiert.
6.: Für Schäden, die das Tier während der
vereinbarten Zeit erleiden könnte, übernimmt der
Tiersitter keine Haftung. Die Haftung des Tiersitters wird
ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt.
7.: Der Tierhalter/Eigentümer hat den Tiersitter über
eventuelle Verhaltensstörung des zu betreuenden Tieres in
Kenntnis zu setzen.
8.: Für Schaden die dem Tiersitter oder Dritten durch das Tier
entstehen, haftet der Tierhalter/Eigentümer im vollem Umfang.
9.: Der Tiersitter verpflichtet sich, das Tier Art- und
Verhaltensgerecht zu versorgen und das Tierschutzgesetz sowie dessen
Nebenbestimmung zu beachten.